Willkommen bei der Albschule Karlsruhe, Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Albschule Karlsruhe ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungs-Gesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
 Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.albschule.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:


  • Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
  • Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.


  • Alternativen für Audiodateien und stumme Videos

Genannte Erläuterungen werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.09.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.albschule.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:


Albschule Karlsruhe

Sonderpädagogisches
Bildungs- und Beratungszentrum

mit dem Föderschwerpunkt 
geistige Entwicklung
Scheibenhardter Weg 23

76199 Karlsruhe
E-mail: poststelle@albschule-ka.schule.bwl.de
Telefonisch können Sie uns unter: 0721- 1334759 erreichen.


Gerne können Sie uns Ihre Nachricht per Mail senden.


5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Albschule wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Albschule nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.


Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:


Landes-Behindertenbeauftragte: Stephanie Aeffner

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:


Else-Josenhans-Straße 
6

70173 Stuttgart


Telefon: 0711-279-3360


E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de


Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.